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Förderung

Fördermöglichkeiten

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Hier erhalten Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten, die bei individueller Voraussetzung auch für Sie in Frage kommen können, um Ihre Weiterbildung zu finanzieren.

Lassen Sie sich grundsätzlich vor einer Anmeldung beraten! Eine nachträgliche Förderung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

 

Informationen dazu erhalten Sie auch unter Tel. 0441 9986690

 

Berufliche Rehabilitation durch Rentenversicherungsträger
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bieten die Rentenversicherungsträger, sofern Sie die Voraussetzung erfüllen, Leistungen zur Teilhabe am Leben. Damit soll ein Verbleib im Berufsleben dauerhaft gesichert werden. Ansprechpartner ist der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Bildungsgutschein
Mögliche Voraussetzungen für die Erteilung eines Bildungsgutscheines sind eine bestehende Arbeitslosigkeit, in der eine Wiedereingliederung ohne Weiterbildung nicht möglich ist oder aber die Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit durch eine Weiterbildung. Ansprechpartner ist Ihre zuständige Arbeitsagentur oder ARGE. Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Bildungsprämie
Wer berufstätig ist und sich weiterbilden möchte, kann einen Prämiengutschein vom Bund in Höhe von bis zu 500,00 € erhalten. Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Meister-BAfög
Mit dem sog. Meister-BAfög unterstützt der Bund die berufliche Qualifizierung, unabhängig, in welchem Berufsbereich und in welcher Form sie stattfindet. Die finanzielle Unterstützung gibt es in Form von Darlehen und Zuschüssen. Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Fördermittel einzelner Bundesländer
Fast alle Bundesländer haben eigene Förderprogramme, mit denen die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern unterstützt wird. In den meisten Fällen handelt es sich um Zuschüsse für die Weiterbildungskosten sowie für die Unternehmen in Form von Lohnzuschüssen. Dies bedeutet auch, dass in den meisten Fällen die Fördermittel vom Unternehmen beantragt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Weiterbildungssparen
Wer vermögenswirksame Leistungen anspart, kann sein Ansparvermögen für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen, ohne sein Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine Kombination mit der Bildungsprämie ist möglich. Weitere Informationen finden Sie HIER

 

WeGebAU
Mit diesem Sonderprogramm der Agentur für Arbeit wird die Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer in Unternehmen finanziert (voraussichtlich bis Ende 2011). Arbeitnehmer ab 45 Jahren, die in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten arbeiten, können ganz oder anteilig Weiterbildungskosten erhalten. Weitere Informationen finden Sie HIER


Wenn Sie hier keine Förderung finden, die Ihren Voraussetzungen entspricht, können wir Ihnen ein individuelles Ratenzahlungsmodell und Ermäßigungen anbieten.

Sprechen Sie uns an! Tel. 0441 9986690