Berufsbegleitend
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)
Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) wirken dabei mit, Menschen mit Beeinträchtigungen durch personenbezogene berufliche Bildung, Begleitung und Beschäftigung sowie arbeitsbegleitenden Maßnahmen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen dabei, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit wiederzugewinnen, zu erhalten, zu erhöhen, bzw. (weiter) zu entwickeln. Ein weiterer Aspekt der Tätigkeit ist, Menschen mit Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, unabhängiger zu werden.
Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung begleiten und fördern beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Dies geschieht zum Beispiel in der Funktion als Gruppenleiter*in in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bzw. Förderwerkstatt oder im Rahmen der Jugendberufshilfe.
Informationen zur Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gem. GFABPrV finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/gfabprv/BJNR290900016.html
Ort und Zeitraum
- Ort: Oldenburg
- Zeitraum: 24.08.2026 - 27.08.2027
Stundenumfang und Unterrichtstage
- 800 Unterrichtsstunden:
- - Präsenzunterricht
- - Selbststudium
- - Projektarbeit
Kosten
- Fortbildungskosten: 4900 €
- + Prüfungsgebühr: 330 €
- + Lernmittel: 70 €
* steuerfrei gem. § 4 Nr. 22a UStG | Höhe der Prüfungsgebühr: Stand 03.26
Die Teilnahmevoraussetzungen richten sich nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung – GFABPrV):
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
3. ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
(2) Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet
worden sein, die wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben
Kein Grund zur Sorge wegen der Finanzierung: Wenn die Voraussetzungen stimmen, kann Ihre Fortbildung gefördert werden:
- Eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG ist möglich. Zuständig für Niedersachsen und Bremen ist die NBank in Hannover. Hier finden Sie Informationen zu Antragsstellung und Umfang der Förderung: www.nbank.de
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Abschluss "geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung". Dieser Enthält die Ausbildereignung gem. AEVO.
Der Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR, EQR) Niveau 5 zugeordnet. Er öffnet die Türen zu weiteren Qualifikationen, z. B. Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin.
Informationen zum DQR finden Sie hier: https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/qualifikationen-neu/de/Fachkraft-fuer-Arbeits-und-Berufsfoerderung-Gepruefte.html?nn=365830
Grundlage der Fortbildung
Die Inhalte orientieren sich an den offiziellen Handlungsfeldern der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV). Sie bereiten Sie umfassend auf Ihre neue Rolle im Beruf vor: Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Handlungsfelder
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten.
- Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten.
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten.
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Ablauf Ihrer Fortbildung
Einmal im Monat findet jeweils von Montag bis Mittwoch Präsenzunterricht statt. Zur Prüfungsvorbereitung findet eine Unterrichts-Blockwoche statt. Diese kann als Bildungsurlaub gewährt werden. Ergänzt wird der Unterricht durch Zeiten des Selbststudiums und der Projektarbeit.
Warum Präsenzunterricht: Zusammen lernt es sich viel leichter als alleine. Deshalb setzen wir auf gemeinsames Lernen vor Ort. Sie können sich zusammen in der Gruppe weiterbilden und dabei Ihr berufliches Netzwerk nachhaltig ausbauen. Ihre Dozenten lernen Sie persönlich kennen und können sich mit ihnen austauschen.